Privatversicherte,
Beihilfsberechtigte und freie Heilfürsorge
In der Regel werden die Kosten für die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen von den Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie der freien Heilfürsorge übernommen. Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen. Unabhängig von Ihrem Versicherungstarif erfolgt die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bereits das Erstgespräch wird kostenpflichtig nach GOÄ 860 mit 123,34 Euro abgerechnet.

Selbstzahler
Mein Honorar wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sie können gerne die von mir erbrachten Leistungen als Selbstzahler übernehmen. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, wobei sich die Kosten für Teilnehmer in Gruppentherapien entsprechend der Zahl der Teilnehmenden reduzieren.